In Teil 2 meines Erfahrungsberichtes habe ich euch ja schon mitgenommen zur Gewerbeanmeldung, dem steuerlichen Erfassungsbogen und in die Buchhaltung. Damit war die Bürokratie leider noch nicht beendet. Schließlich sollte man sich als Unternehmer im Onlinehandel ausreichend absichern, um nicht sofort Schiffbruch zu erleiden.
Wieder gilt: Ich versuche euch ein wenig mit durch meinen Gründungsprozess zu nehmen. Das hier soll kein Fachartikel werden.
Warten auf das Finanzamt:
Jeder Unternehmer muss auf seinen Rechnungen die Steuernummer oder USt.-Id angeben, damit die Rechnung ordnungsgemäß erstellt ist. Außerdem gehört die Umsatzsteuer-Id in das Impressum etwaiger Onlineshops (u.a. auch Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder Amazon Marketplaces). Die beiden Nummern sind also essentiell, um den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.