GmbH Gründung vs Einzelfirma

Aus einigen Blogbeiträgen und dem Podcast mit Matthias wisst ihr ja schon, dass ich ein paar Nebentätigkeiten (insbes. Wohnmobilvermietung und Legoreselling) betreibe. Aufgrund der gewachsenen Struktur bin ich derzeit als Einzelfirma mit Kleinunternehmerregelung unterwegs. Jetzt starte ich meine Überlegungen, eine GmbH zu gründen.

Erste Überlegung:
Die Vorteile und Nachteile Einzelfirma vs GmbH aus meiner persönlichen Perspektive.

Contents

Meine Vorteile in der Einzelfirma:

Kleine Einstiegskosten

Eine Einzelfirma mit Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist die gängigste Unternehmensform für einen nebenberuflich Gewerbetreibenden. Für mich beliefen sich die Gründungskosten auf ca. 30€ für die Gewerbeanmeldung und mehr nicht.

Geringer Verwaltungsaufwand

Bisher habe ich einige Vorteile durch die Einzelfirma in Verbindung mit der Kleinunternehmerregelung genossen. Der größte Vorteil ist ein geringer Verwaltungsaufwand in vielen Bereichen.

Als Erstes zu nennen ist die einfache Buchführung durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. So konnte ich bspw meine Steuererklärung für die Firma in diesem Jahr mit etwas Softwareunterstützung (buhl Steuer 2021) selbst machen.

Umsatzsteuer

Sehr gut ist auch die steuerliche Vereinfachung, dass man keine Umsatzsteuer abführen muss, aber auch keine Vorsteuer geltend machen darf. So entfällt die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.

Zudem kann ich zwischen meinem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen ohne großen Aufwand Gelder transferieren.

Meine Nachteile in der Einzelfirma:

Umsatzsteuer

Der Vorteil keine Umsatzsteuer abführen zu müssen ist gleichzeitig der größte Nachteil. Die Kleinunternehmerregelung ist begrenzt bis zu einem Jahresumsatz von 22.000€. Sobald dieser überschritten wird, muss Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und abgeführt werden. Das führt dazu, dass alle angebotenen Dienstleistungen und Verkäufe um 19% teurer werden müssten, um die gleichen Erträge zu erwirtschaften.

Ungünstigerweise scheint es so, dass die Vorsteuer für die alten Warenbestände und Anlagegüter (in meinem Fall Legos und Wohnmobile) nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. In meinem Fall ist es nach meinen Recherchen so, weil diese zum Großteil privat in das Unternehmen eingebracht wurden.

Somit ist mein nebenberufliches Gewerbe begrenzt auf 22.000€ Umsatz und kann nicht weiter wachsen.

Haftung

Ein für mich zu vernachlässigender Nachteil ist die Haftung mit dem privaten Vermögen. Auf dem Papier sieht das zwar drastisch aus, aber man stellt sich als Geschäftsführender Gesellschafter in der Ein-Personen-GmbH nicht wesentlich besser.

Einkommenssteuer auf den Gewinn

Der Gewinn in der Einzelfirma wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. In meinem Fall bedeutet das aktuell: Jeder Euro, den ich an Gewinn erziele wird mit 37,3% (Grenzsteuersatz) besteuert.

Von diesem Umsatz will der Staat auch seinen Anteil.

Meine Vorteile in einer GmbH:

Versteuerung des Gewinns:

In der GmbH wird der Gewinn mit Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer belegt. Bei mir komme ich auf 15,825% Körperschaftssteuer (inkl. Soli) und ca 16,8% Gewerbesteuer. Macht zusammen 32,65% Steuerbelastung des Gewinns. Im Nachbarort wären es sogar nur 27,725%.

Dadurch, dass der Gewinn der Einzelfirma jetzt aber aus meiner persönlichen Steuererklärung verschwindet, gehe ich davon aus, dass auch mein Grenzsteuersatz sich eher in Richtung 32-34% bewegt.

Ich hätte also ca 5% Steuervorteil auf den Gewinn des Gewerbes. Zusätzlich 3-5% Vorteil im Grenzsteuersatz bzw ca. 2% Vorteil im Durchschnittssteuersatz bei meiner Einkommenssteuer.

Wichtig dabei ist, dass ich die Gewinne zunächst im Unternehmen belasse. Sollte ich mir diese ausschütten, würde darauf zusätzlich die Kapitalertragssteuer von 26,375% (inkl. Soli) fällig und das hebt dann natürlich den Steuersatz an auf 41,26%. Es ist also eher ein Instrument um anzusparen und den höheren Anteil vom Gewinn zu reinvestieren. Je später ich die Gewinne aus dem Unternehmen hole, desto besser der Zinses-Zins-Effekt.

Umsatzsteuer

Es war unklug sich bei der Gewerbeanmeldung damals nicht direkt für die Umsatzsteuer zu entscheiden. Aber mein Umsatz im ersten Jahr waren gerade mal 5.000€ und ich hätte nicht gedacht, dass ich das vergrößere. Außerdem war ich zu faul, um mich bei Umsatzsteuern fit zu lesen. Also mache ich es in der GmbH richtig und wähle von Anfang an die Umsatzsteuervariante.

In der GmbH gibt es im Gegensatz zur Einzelfirma für mich durch Wachstum keine kurzfristig zu erwartenden Negativpunkte. Außer die Veröffentlichungspflicht ab 350.000€ Bilanzsumme. Aber bis dahin ist es ein sehr weiter Weg.

Privat und Geschäftlich besser trennen

Da die GmbH eine eigenständige juristische Person ist, ist das Vermögen strikt von meinem zu trennen. Das sorgt dafür, dass ich mit der GmbH auch anders handeln muss, als ich es bisher tue. Zur Verfügung habe ich dann „nur“ den Kapitalvorrat der Gesellschaft und muss jegliche Einlage oder jegliches Darlehn, dass ich der Firma zukommen lasse dokumentieren.

Hätte ich auch vorher schon so machen können / sollen.
Hab ich aber nicht…

Meine Nachteile in einer GmbH:

Höherer Verwaltungsaufwand

Die GmbH ist wegen der Bilanzierungsvorschrift und der Pflicht zur doppelten Buchführung um ein Vielfaches komplexer, als die Einzelfirma mit Kleinunternehmerregelung. Üblicherweise wird ein Steuerberater benötigt, um die Bilanz zu erstellen und die Buchhaltung zu kontrollieren.

Derzeit bin ich dabei diesen extrem hohen Kostennachteil etwas zu reduzieren, indem ich mir dazu einiges anlese und mich mit einer sehr versierten Bilanzbuchhalterin austausche. Plan ist es die Buchhaltung und Bilanzerstellung selbst mit Lexware Buchhaltung zu machen.

Die Alternative zu Lexware am Markt scheint Sevdesk zu sein. Allerdings hab ich dazu noch nicht herausgefunden, ob ich mit Sevdesk selbst die Bilanz erstellen kann.

Ohne die Buchhaltung und Bilanzierung über die Software würde der Kostenblock höherer Verwaltungsaufwand / Steuerberater wohl meine Idee und den Kostenvorteil der GmbH zum Kippen bringen.

Privat und Geschäftlich besser trennen

Bisher war Geschäft und privat so eng verknüpft, dass mein Unternehmen nicht in einen Liquiditätsengpass kommen konnte. Das muss ich bei der GmbH etwas besser im Blick behalten.

Gründungskosten / laufende Kosten

Ich habe Spaß an meinen Nebentätigkeiten. Es ist jedoch ein deutliches Wachstum nötig, damit ich künftig die höheren Kosten wieder reinspielen kann. Die Gründung nach Musterprotokoll wird wohl zwischen 300€ und 500€ kosten.

Aber allein Geschäftsausstattung wie Handy, Laptop und Software, die die GmbH braucht, wird im ersten Jahr mit 500 – 1.000€ und in den Folgejahren mit laufend 200 – 500€ zu Buche schlagen. Zusätzlich gibt es kaum kostenfreie Kontos für GmbHs (wohl aber für Gewerbetreibende), so dass das nochmal um die 100€ jährlich verschlingt. An diverse andere Punkte ist hierbei noch garnicht gedacht.

Aufruf:

Wenn einer von euch Erfahrungen mit dem Thema hat oder kluge Ratschläge. Haltet euch bitte nicht zurück und bewahrt mich vor Fehlentscheidungen. Schreibt mir einen Kommentar.

Disclaimer

Dieser Post "GmbH Gründung vs Einzelfirma" spiegelt meine Meinungen und Erfahrungen zu den dargestellten Themen wieder. Er beinhaltet keine Anlage- oder Investmentempfehlung.

Ausgehende Links sind teilweise Affiliatelinks, für deren Nutzung eine Vermittlungsprovision an mich fließen könnte.

3 Gedanken zu „GmbH Gründung vs Einzelfirma“

  1. Hi,

    die Gewerbesteuer ist ja beim Gewerbetreibenden erst nach Erreichen eines Freibetrags zu leisten. Ausserdem ist sie auf die Einkommenssteuer anrechenbar. Ein Gewerbesteuer-Freibetrag läßt sich bei der GmbH nur über eine Atypisch stille Gesellschaft erreichen – das ist aber ein Fortgeschrittenen-Thema.

    Eine GmbH sollte man auch erst gründen, wenn man _jedes_ Jahr mind. 40T€ _Gewinn_ macht.
    Die Vermögensgegenstände eines bestehenden Gewerbes lassen sich übrigens steuergünstig initial in eine GmbH einbringen. Nat. sollte man solche nicht schon im Kleingewerbe erwerben, sondern erst im Vollgewerbe!

    Eine Bilanz mit sevdesk geht m.W. nicht – auch nicht mit der direkten Konkurrenz wie z.B. lexware – ich würde sie als Bilanzthematikanfänger auch niemals selbst machen und schon gar nicht für die GmbH (Haftpflicht!)…

    Ich empfehle – nicht nur zu der Einbringungs-Sache – den YouTube-Kanal von Prof. Christoph Juhn. Weiterhin das Buch „Steuern steuern“ von Johann C. Köber. Und nat. ein ausführliches Gespräch mit Deinem/Deiner SteuerberaterIn (evtl. hätte er/sie Dich schon damals davor bewahren können, ein Kleingewerbe anzumelden, wenn Du schon massiv Waren „privat“ mit USt. gekauft hattest…). 😉

    Ansonsten gibt es auch lesenswerte Blogs wie z.B. https://mit-rueckenwind.info oder https://www.atypischstill.com; YouTube-Kanäle wie den „Unternehmerkanal“, …

    1. Hallo, ich antworte einfach mal auf diesen älteren Beitrag, da er thematisch zu meiner Frage an das Sparhörnchen passt. ^^

      Was genau ist denn an einer Kleingewerbeanmeldung so falsch, wenn man schon „privat“ Waren gekauft hat?
      Ich habe das Reselling noch nicht solange für mich entdeckt und bisher hauptsächlich gebrauchte Sets aus Konvoluten aufgebaut und verkauft. Möchte aber bei viel Neuware mit einem Gewerbe durchstarten.

      Jetzt besitze ich schon aus vorheriger privater Sammelleidenschaft viele OVP-Sets, die sich im Rahmen des Gewerbes verkaufen ließen. Warum ist hier das Kleingewerbe so falsch, dass ein Steuerberater hätte davor warnen müssen?
      Und wie läuft das eigentlich mit der Einlage dieser Waren in das Unternehmen?
      Ich möchte ja beim Veräußern nicht den vollen Erlös in der EÜR als Gewinn angeben, also muss ich das Geld, welches ich für die Waren bezahlt habe, nicht irgendwie als Kosten aufführen dürfen?
      Wie genau läuft das da mit der Einlage dieser Waren

      1. Hallo Sebastian,
        in meinem Einzelfall wäre die Einzelfirma ungünstig gewesen.

        Wenn du nur LEGO resellen möchtest, kann es für dich genau der richtige Weg sein, erstmal mit der Kleinunternehmerregelung zu starten.
        Es wird dann ja einige Zeit dauern, bis du die 22.000€ Umsatzgrenze erreichst und umsatzsteuerpflichtig wirst.

        Ich hätte durch die 22.000€ Umsatzgrenze bei meiner Bullivermietung plötzlich Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen zahlen müssen und das hätte diese um 19% verringert, ohne dass ich Vorsteuer beim Bullikauf hätte geltend machen können. Dieser Nachteil hätte mich jährlich ca. 1.000 – 2.000€ gekostet. Bei so kleinen Verhältnissen und so geringen Gewinnen war mir das zu viel. Bei der LEGO-Sammlung dürfte es nicht so drastisch sein. Für die hätte ich vermutlich die Differenzbesteuerung nutzen können, das ist ein Instrument, mit dem du dich auseinandersetzen musst, wenn du dann die 22.000€ Umsatz überschreitest und umsatzsteuerpflichtig wirst. Oder du startest direkt mit der Umsatzsteuerpflicht. Das habe ich damals aus Vereinfachungsgründen leider nicht gemacht.

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